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AGB

Von der Idee bis zur gelungenen Umsetzung

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

der public :united GROUP, Inhaber Volker Schwennen

Kohlhökerstr. 52, 28203 Bremen


Fassung vom 02. Januar 2012



Allgemeines


Alle Lieferungen und Dienstleistungen wie Konzeption, Entwicklung, Gestaltung und Realisierung von interaktiven und digitalen Medien, Printmedien, Beratungs-, Planungs-, Organisations- und Programmierarbeiten, Realisierung von Drucksachen oder Produkten (u.a. für den Merchandising-Bereich), von Messeauftritten oder Events im Bereich der Live-Kommunikation, von journalistischen Texten und allen weiteren angebotenen Dienstleistungen durch die public :united GROUP, Inh. Volker Schwennen, Hauptsitz Bremen und die der public :united GROUP angeschlossenen Units und beauftragten Dienstleistern (im folgenden „public :united GROUP“) erfolgen ausschließlich gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Jegliche Abweichungen müssen von der public :united GROUP, per Brief, Telefax oder eMail bestätigt werden.

Entgegenstehende AGB des Auftraggebers finden keine Anwendung.



§ 1 Inhalt und Abschluss des Vertrags


1. Die Angebotserstellung der public :united GROUP ist in der Regel kostenfrei, es sei denn, es wird anderes vorab vereinbart.

Die Angebotserstellung für größere Projekte enthält in der Regel:

• die genaue Fragestellung/Briefing des Auftraggebers/der Auftraggegberin

• Angaben über die vorzunehmenden Arbeitsschritte

• den geschätzten voraussichtlichen Zeitaufwand und die entsprechenden Stundensätze der einzelnen Dienstleistungsbereiche

• Angaben über zusätzlich entstehende Kosten wie z.B. Druckkosten, Reisekosten, Telekommunikationskosten etc.

Bei Angeboten, die sich direkt auf eine konkrete Dienstleistung wie das Drucken von Printmedien, die Herstellung von Werbemitteln oder den Verkauf bestimmter Produkte bezieht, reicht eine Pauschalierung des Endbetrags.

2. Schriftliche Angebote der public :united GROUP sind in der Regel zwei Wochen verbindlich, gerechnet ab dem Tag der Angebotszustellung, sofern es nicht ausdrücklich als freibleibend gekennzeichnet ist oder eine Frist genannt wurde.

3. Ein Vertrag kommt zustande, sobald der Kunde/die Kundin der public :united GROUP seine/ihre Auftragsbestätigung per Telefax, Brief oder eMail übermittelt hat.

4. Sollten sich im Verlaufe der Tätigkeit wesentliche Veränderungen zu den im Vertrag getroffenen Vereinbarungen ergeben, insbesondere ein mehr als 10 % höherer Arbeitszeitbedarf oder andere, nicht voraussehbare zusätzliche Kosten, so müssen diese gesondert zusätzlich per Brief, Telefax oder eMail zwischen den Vertragsparteien vereinbart werden.

5. Die Auswahl der Mitarbeiter sowie deren Austausch aus dringenden betrieblichen oder rein organisatorischen Gründen bleibt dem Auftragnehmer vorbehalten.



§ 2 Besondere Pflichten der public :united GROUP und der Auftraggeber


1. Die public united GROUP ist verpflichtet, Informationen über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Auftraggebers vertraulich zu behandeln und auf Wunsch von seinen Mitarbeitern der einzelnen units sowie für ein Projekt engagierte Dienstleister eine entsprechende Verpflichtungserklärung unterschreiben zu lassen.

2. Die public united GROUP ist verpflichtet, die Bestimmungen der Datenschutzgesetze und -verordnungen zu beachten und seine Mitarbeiter eine entsprechende Verpflichtungserklärung abgeben zu lassen.

3. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Tätigkeiten der public :united GROUP zur Erfüllung eines Auftrags / Projekts zu unterstützen. Hierzu gehört die Benennung einer Kontaktperson, die den Projektmitarbeitern der public :unitede GROUP während der vereinbarter Arbeitszeit zur Verfügung steht. Die Kontaktperson ist ermächtigt, Erklärungen abzugeben, die im Rahmen der Fortführung des Auftrags als Zwischenentscheidung notwendig sind.

4. Den Mitarbeitern der public :united GROUP ist jederzeit Zugang zu den für ihre Tätigkeit notwendigen Informationen zu verschaffen bzw. sie rechtzeitig mit allen erforderlichen Informationen und Unterlagen zu versorgen.

5. Alle von der public :united GROUP erbrachten Leistungen sind ausschließlich für den Auftraggeber und dürfen seitens des Auftraggebers nicht für einen anderen Zweck oder Dritten verwendet werden.

6. Die public :united GROUP und der Auftraggeber verpflichten sich, Informationen über Inhalt und/oder Ergebnis der erbrachten Leistungen nur in gegenseitiger Abstimung an Dritte weiterzugeben.

7. Die public united GROUP und der Auftraggeber verpflichten sich zu gegenseitiger Loyalität und werden insbesondere vor Ablauf von zwölf Monaten nach Beendigung der Zusammenarbeit keine Mitarbeiter einstellen oder anderweitig beschäftigen, die im Rahmen der Zusammenarbeit tätig gewesen sind. 



§ 3 Urheberrechte und Nutzungsrechte


1. Jeder der public :united GROUP erteilten Aufträge im Bereich Konzeption, Entwicklung, Gestaltung und Realisierung von interaktiven, digitalen und Printmedien etc. ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet ist.

2. Alle Ideen, Konzeptionen, Entwürfe und Gestaltungen, sowohl im digitalen Bereich als auch im Printbereich unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetz gelten auch dann, wenn die nach § 2 Urhebergesetz erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.

3. Die Ideen, Konzeptionen, Entwürfe und Gestaltungen, sowohl im digitalen Bereich als auch im Printbereich, dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung der public :united GROUP weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung – auch von Teilen – ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bedingungen berechtigt die public :united GROUP eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu verlangen.

Ist eine Vergütung nicht vereinbart, gilt nach dem Tarifvertrag für Designleistungen SDSt-AGD - Vergütung als vereinbart.

4. Die public :united GROUP überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur das einfache, zeitlich und räumlich begrenzte Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.

5. Die public :united GROUP hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken (wie Printmedien oder auch im Impressum von Internetauftritten) als Urheber genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt die public :united GROUP zum Schadensersatz. Ohne Nachweis eines höheren Schadens beträgt der Schadenersatz 100 % der vereinbarten bzw. nach dem Tarifvertrag für Designleistungen SDSt-AGD üblichen Vergütung. Das Recht, einen höheren Schaden bei Nachweis geltend zu machen, bleibt unberührt.

6. Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht.



§ 4 Vergütung


1. Ideen, Konzeptionen, Entwürfe und Gestaltungen sowohl im digitalen Bereich als auch im Printbereich bilden zusammen mit der Einräumung von Nutzungsrechten eine einheitliche Leistung. Die Vergütung erfolgt auf der Grundlage des Angebots. Ist eine Vergütung nicht vereinbart, gilt die nach dem Tarifvertrag für Designleistungen SDST-AGD übliche Vergütung als vereinbart.

2. Werden die Ideen, Konzeptionen, Entwürfe und Gestaltungen sowohl im digitalen Bereich als auch im Printbereich später oder in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, so ist die public united GROUP berechtigt, die Vergütung für die Nutzung nachträglich in Rechnung zu stellen bzw. die Differenz zwischen der höheren Vergütung der Nutzung und der ursprünglich gezahlten zu verlangen.

3. Die Anfertigung von Ideen, Konzeptionen, Entwürfen und Gestaltungen sowohl im digitalen Bereich als auch im Printbereich und sämtliche sonstige Tätigkeiten, welche die public :united GROUP für den Auftraggeber erbringt, sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.



§ 5 Fälligkeit der Vergütung


1. Die Vergütung ist in der Regel bei Ablieferung des Werkes fällig. Sie ist ohne Abzug sofort bei Ablieferung zahlbar. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei Abnahme des Teils fällig. Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit oder erfordert er von der public united GROUP  finanzielle Vorleistungen, so sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten, und zwar 30% der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung, 40% nach Fertigstellung von 50 % der Arbeiten (Zwischenpräsentation), 30 % nach Ablieferung.

2. Sollten zusätzliche Arbeiten angefallen sein, welche die zuvor angebotene Leistungen überschreiten – hierzu zählen auch Zeitverzögerung bei der Lieferung wichtigen Materials oder Informationen seitens des Auftragnehmers – werden diese gesondert und zeitnah (in der Regel am Ende des Monats bei zueitlich aufwändigen Projekten) in Rechnung gestellt und sind sofort nach Erhalt der Rechnung zu bezahlen.

3. Bei Zahlungsverzug kann die public :united GROUP Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz verlangen. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen Schadens bleibt davon unberührt.



§ 6 Kündigung


Die Kündigung des Vertrages bedarf der Schriftform. Dem Kunden/der Kundin werden die bis zur Kündigung entstandenen Leistungen, Kosten und Gebühren der public :united GROUP entsprechend dem Vertragsschluss in Rechnung gestellt.



§ 7 Gestaltungsfreiheit und Vorlagen


1. Im Rahmen des Auftrages besteht Gestaltungsfreiheit, Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Die public :united GROUP behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.

2. Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann die public :united GROUP eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann sie auch Schadenersatzansprüche geltend machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden

Verzugsschadens bleibt hiervon unberührt.

3. Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller der public :united GROUP übergebenen Vorlagen berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber die public :united GROUP von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.



§ 8 Datensicherung


Daten des Auftraggebers werden von der public :united GROUP soweit geschäftsnotwendig und im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes zulässig per EDV gespeichert und verarbeitet. Diese Daten werden unter keinen Umständen an Dritte weitergegeben.



§ 9 Haftung


1. Die public :united GROUP verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere auch ihr überlassene Vorlagen, Filme, Displays, Layouts etc. sorgfältig zu behandeln. Sie haftet für entstandene Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Ein über den Materialwert hinausgehender Schadenersatz ist ausgeschlossen.

2. Die public :united GROUP verpflichtet sich, ihre Erfüllungsgehilfen sorgfältig auszusuchen und anzuleiten. Darüber hinaus haftet sie für ihre Erfüllungsgehilfen nicht.

3. Sofern die public :united GROUP notwendige Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen der public :united GROUP. Die public :united GROUP haftet nur für eigenes Verschulden und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit,

4. Mit der Genehmigung von Ideen, Konzeptionen, Entwürfen und Gestaltungen sowohl im digitalen Bereich als auch Printbereich, Reinausführungen oder Reinzeichnungen durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild.

5. Für die vom Auftraggeber freigegebenen Ideen, Konzeptionen, Entwürfe und Gestaltungen im digitalen Bereich sowie im Printbereich, Texte, Reinausführungen und Reinzeichnungen entfällt jede Haftung der public :united GROUP.

6. Für die wettbewerbs- und warenzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der Arbeiten haftet die public :united GROUP nicht.

7. Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des Werkes schriftlich bei der public united GROUP geltend zu machen. Danach gilt das Werksvertragsrecht.

8. Die Haftung der public :united GROUP für Datenverlust wird auf den normalen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger Datensicherung eingetreten wäre.

9. Die Haftung der public :united GROUP für Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen sowie sonstige Vermögensschäden ist ausgeschlossen.

10. Bei Ereignissen höherer Gewalt, die die Erbringung der Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen sowie die Nichterfüllung von Mitwirkungspflichten des Auftraggebers berechtigen die public :united GROUP, die Erfüllung der Verpflichtungen um die Dauer der Behinderung und um eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben. Der höheren Gewalt stehen Streik, Aussperrung und ähnliche Umstände, von denen die public :united GROUP mittelbar oder unmittelbar betroffen ist, gleich.

11. Bei Verzug einer Leistung, welche die public :united GROUP zu erbringen hat, kann der Auftraggeber, nachdem er schriftlich eine angemessene Frist gesetzt hat, den Vertrag kündigen. Hat die public :united GROUP den Verzug nicht zu vertreten, ist die Geltendmachung eines Verzugsschadens ausgeschlossen.



§ 10 Gerichtsstand


Gerichtsstand ist Bremen bzw. der Hauptgeschäftssitz der public :united GROUP. Dies gilt auch für Nicht-Kaufleute, die Ihren Wohnsitz in einer anderen Stadt haben.



§11 Schlussbestimmungen


Es ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anzuwenden. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich, eine dadurch etwa entstehende Lücke durch eine Regelung auszufüllen, die dem wirtschaftlichen gewollten Sinn und Zweck der Bestimmung und des Vertrages möglich nahe kommt.

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